Ende September wurden in der Stadt Zürich mehrere Volksabstimmungen durchgeführt. Dazu gehört eine Entscheidung über den Einsatz von Laubbläsern. Diese sogenannten „Gartengeräte“ gelten als sehr laut und gefährden Kleinstlebewesen.
Mit einer klaren Mehrheit von 62 Prozent wurde der Einsatz benzinbetriebener Laubbläser verboten. Elektrische Geräte dürfen zwar weiter eingesetzt werden, aber nur von Oktober bis Dezember.
In einer weiteren Abstimmung wurde das Anwohnerparken deutlich verteuert und der Preis wird künftig nach dem Gewicht der Autos berechnet.
Daran könnte sich auch die Stadt Aschaffenburg ein Beispiel nehmen. Wird sie aber erfahrungsgemäß nicht, solange keine neuen Mehrheiten in den Stadtrat gewählt werden.