Die im Handels- und Investitionsabkommen der EU mit Kanada (CETA) vorgesehenen Sonderklagerechte für Investoren (Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit) sind mit dem EU-Recht vereinbar. Zu diesem Ergebnis kommt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem heute (30.4.2019) veröffentlichten Gutachten. Das Netzwerk Gerechter Welthandel, dem 56 zivilgesellschaftliche Organisationen angehören, bedauert diese Entscheidung und betont, dass Sonderklagerechte für Konzerne nicht kompatibel mit der Demokratie, dem Klimaschutz sowie Sozial- und Arbeitsrechten sind.
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