Schlossherr auf Abwegen – Radfahrverbot im Schönbusch aufheben!

Kaum ist der neue Chef der Schloss- und Gartenverwaltung im Amt, da fällt ihm nichts Besseres ein, als ausdrücklich das Fahrradfahren im Schönbusch zu verbieten. Sven Spiegel wörtlich im Main-Echo: „Der historische Kernbereich des Schönbuschs wird auch weiterhin nicht für das Radfahren freigegeben“. Ganz wie bei seinem Vorgänger, Konstantin Buchner, sollen offenbar verstärkte Kontrollen durch private Sicherheitsleute dieses Verbot durchsetzen. Das ist allerdings bis heute nicht gelungen, schließlich wird der Park seit Jahrzehnten genau dafür von den Menschen genutzt. Im Übrigen haben diese Kontrolleure keinerlei Befugnisse, sie dürfen Radfahrer weder behindern (nötigen) noch anfassen.

Statt stur auf dieser sinnlosen Position zu beharren, würde es der Parkverwaltung gut tun, 230 Jahre nach dem Sturm auf die Bastille, dem Beginn der französischen Revolution und 100 Jahre nach der Absetzung des Königs von Bayern, ihr feudal anmutendes Verhalten zu hinterfragen. Was spricht dagegen, beispielsweise die (breiten) Durchgangswege von Aschaffenburg nach Großostheim ohne Einschränkung für FahrradfahrerInnen freizugeben? Was spricht dagegen, dies während der Woche auch für die kleinen Wege zu erlauben? Man könnte einzelne dieser kleinen Wege an Wochenenden notfalls sperren.

Vor drei Jahren hat das unzeitgemäße Verhalten der Parkverwaltung schon einmal zu breiten Protesten geführt, wenn ich mich recht erinnere, sogar mit Unterstützung der SPD. Wird höchste Zeit für eine Wiederholung!

PS: Nicht erinnern kann ich mich dagegen, dass die Parkverwaltung Position gegen den widersinnigen Ausbau der B 26 (Darmstädter Chaussee) bezogen hätte. Beeinträchtigungen des historischen Parks und der Sichtachse aufs Schloss interessieren die Windmühlenkämpfer offenbar nicht.

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