Wohnen für alle – Europäische Bürgerinitiative

Am 18.3.2019 ist eine Europäischen Bürgerinitiative „Housing for all“ offiziell gestartet. Seit 27. März können Unterschriften abgegeben werden. Diese Initiative ist darauf ausgerichtet, „bessere rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen zu schaffen, um Wohnen für alle Menschen in Europa zu ermöglichen“. Die Organisatoren fordern die Europäische Kommission auf, Folgendes zu gewährleisten: „Erleichterung des Zugangs für alle zu leistbarem und sozialem Wohnbau, keine Anwendung der Maastricht-Kriterien auf öffentliche Investitionen in leistbaren Wohnbau, besserer Zugang zu EU-Finanzmitteln für gemeinnützige und nachhaltige Wohnbauträger, soziale und wettbewerbsgerechte Regeln für Kurzzeitvermietungen sowie die statistische Erfassung des Wohnbedarfs in Europa.“ Die Initiative hat ein Jahr Zeit, um Unterschriften zur Unterstützung ihres Vorschlags zu sammeln.

Sollte die Initiative binnen eines Jahres eine Million Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten erhalten, muss die Europäische Kommission innerhalb von drei Monaten reagieren. Sie kann dann entscheiden, ob sie der Aufforderung nachkommen will oder nicht, muss ihre Entscheidung aber in jedem Fall begründen.

Weitere Informationen

Unterschriften: http://ec.europa.eu/citizens-initiative/public/initiatives/ongoing/details/2019/000003?lg=de

Argumente (pdf)

Website der Initiative „Housing for All (link is external)“

Hintergrund

Die Möglichkeit, „Europäische Bürgerinitiativen“ zu organisieren, wurde mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt. Seit April 2012, als die aus dem Vertrag resultierende „Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative“ in Kraft trat, haben die Bürgerinnen und Bürger Europas die Möglichkeit, ein bestimmtes Thema auf die politische Tagesordnung zu setzen (Verordnung über die Bürgerinitiative). 2017 legte die Europäische Kommission im Anschluss an die Rede von Präsident Juncker zur Lage der Union Vorschläge zur Reform der Europäischen Bürgerinitiative vor, um sie noch bürgerfreundlicher zu gestalten. Im Dezember 2018 erzielten das Europäische Parlament und der Rat eine politische Einigung über die Reform und ebneten damit den Weg für die Anwendung der überarbeiteten Vorschriften ab dem 1. Januar 2020.

Ist eine Europäische Bürgerinitiative förmlich registriert, so können eine Million Bürgerinnen und Bürger aus mindestens einem Viertel der EU-Mitgliedstaaten die Europäische Kommission dazu auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse einen Rechtsakt vorzulegen.

Dafür gelten folgende Zulässigkeitsvoraussetzungen: Die geplante Initiative liegt nicht offenkundig außerhalb des Rahmens, in dem die Kommission befugt ist, einen Vorschlag für einen Rechtsakt vorzulegen, sie ist nicht offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös, und sie verstößt nicht offenkundig gegen die Werte der Union.

Schreibe einen Kommentar